Kampagne

Foto: Kerstin Schulz

Es wäre so schön gewesen…

 

Liebe Freund*innen,

wahrscheinlich ahnt ihr es schon, Strich-Code-Move wird es in Bochum leider nicht geben.

 

Das ist sehr traurig, aber wir – die Kampagnengruppe ‚Sexarbeit ist Arbeit. Respekt!‘, die Künstlerin Kerstin Schulz und Madonna e.V. – haben uns entschlossen, das Risiko nicht einzugehen. Zum einen ist überhaupt nicht absehbar, wie sich die Corona Pandemie weiter auswirken wird und ob wir uns im Juni wieder versammeln dürfen.

Zum anderen ist die Hoffnung gestorben, neben dem bisher hereingeholten Geld von Sponsoren und Stiftungen wie im letzten Jahr noch Spenden zu bekommen. Im Augenblick haben alle Menschen verständlicherweise ganz andere Sorgen und wahrscheinlich auch in den nächsten Monaten wenig Geld über. Es gibt so viele Probleme, die dringlicher gelöst werden müssen, und für viele ganz massive existentielle Schwierigkeiten. Wenn was über ist, sollte es dahin fließen. Verschieben könnte eine Option sein, aber dann fallen wieder Kosten an, weil die Wagen untergestellt werden müssen. Auch das scheint zu riskant, weil alle Beteiligten nicht wissen, wie sich die nächsten Monate – auch finanziell – gestalten werden.

Also, so weh das tut: Wir beenden die Vorarbeiten und danken euch allen, die uns schon Hilfe und Unterstützung zugesagt bzw. schon Ideen und Arbeit beigesteuert haben. Wir glauben, es wäre mit euch sehr schön geworden. Jetzt wünschen wir erst mal, dass ihr gesund bleibt und die Krise übersteht und bald wieder ganz normale Kontakte möglich sind.

Und wer weiß – vielleicht sind danach noch ganz andere Dinge möglich…

Es grüßt euch herzlich eure Kampagnengruppe ‚Sexarbeit ist Arbeit. Respekt!‘


Dies war eine Kampagne von Sexarbeiter*innen, Sozialarbeiter*innen und Feminist*innen für die Menschenrechte von Sexarbeiter*innen.

Hierzu zählen für uns:

  • Arbeitsrechte
  • Selbstbestimmung
  • Beendigung der Stigmatisierung
  • Beteiligung von Sexarbeiter*innen bei Themen und Entscheidungen, die ihre Berufsgruppe betreffen.

Mit unserer Kampagne

  • kämpfen wir für soziale Gerechtigkeit und die Gleichstellung von Sexarbeit mit anderen Erwerbstätigkeiten;

  • setzen wir uns für die Abschaffung des „ProstituiertenSchutzGesetz“ und aller anderen diskriminierenden und kriminalisierenden Gesetze gegen Sexarbeit ein.

  • Ein Schritt vor:
    Sexarbeit ist Arbeit

    Am 1.1.2002 ist das Prostitutionsgesetz (ProstG) in Kraft getreten. Dadurch wurde Sexarbeit von der Sittenwidrigkeit befreit und als Arbeit anerkannt. Die Regelung der Arbeitsplätze in der Sexarbeit wurde erlaubt.
    Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht zu den Auswirkungen des ProstG ausdrücklich betont:
    „Freiwilligkeit bedeutet im Zusammenhang mit dem sexuellen Selbstbestimmungsrecht, dass Individuen frei über das ‚Ob‘ und das ‚Wann‘ und das ‚Wie‘ einer sexuellen Begegnung entscheiden können.“

    Die Prostitution falle deshalb wie jede auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage unter die Garantie des Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG):
    „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Sichtweise in seinem Urteil von April 2009 bestätigt. (1 BvR 224/07 vom 28.04.2009)

    Mit dem ProstG verknüpften Sexarbeiter*innen die Hoffnung, dass weitere gesetzliche Regelungen zur vollständigen Gleichbehandlung mit anderen Erwerbstätigkeiten folgen würden, wie die Abschaffung der Sperrgebietsverordnung und des Werbeverbots für sexuelle Dienstleistungen.

  • Steine in den Weg legen:
    Kein Respekt für Sexarbeiter*innen

    Zur gleichen Zeit entwickelte sich ein bundesweites und mediales Netzwerk von Prostitutionsgegner*innen.
    Unter dem Vorwand, sich für Opfer von Menschenhandel einzusetzen, versuchen sie, Sexarbeit generell als Gewalt gegen Frauen* zu definieren.
    Es wird ein Verbot der Prostitution bzw. das Verbot der Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen gefordert. Dies bedeutet, den Sexarbeiter*innen die Lebensgrundlage zu entziehen.
    Sexarbeiter*innen, die sich dagegen wehren, werden als fremdbestimmt, unmoralisch oder als Kriminelle stigmatisiert und diskriminiert.

    Die Selbstbestimmung von Sexarbeiter*innen wird nicht respektiert.
    Mit der EU-Erweiterung in 2004 und 2007 und dem dadurch erfolgten Zuzug süd- und osteuropäischer Bürger*innen verstärkte sich der rassistische Anti-Migrationsdiskurs. Konservative Feministinnen verknüpften den Diskurs gegen Prostitution mit fremdenfeindlichen Positionen und befürworteten eine Migrationskontrolle.
    Arbeitsplätze, die Möglichkeiten für migrantische Sexarbeiter*innen boten, wurden vernichtet.
    Diese Strategie richtet sich auch gegen alle Gruppen, die nicht der christlich-konservativen Sexualmoral entsprechen und/oder aus rassistischen Gründen ausgegrenzt werden.

  • Ein Schritt zurück:
    Kontrolle der Sexarbeit

    In Folge wurde am 07. Juli 2016 das ProstituiertenSchutzGesetz (ProstSchG) vom Bundestag verabschiedet und trat am 1. Juli 2017 in Kraft.
    Die geplanten Maßnahmen kontrollieren und bevormunden Sexarbeiter*innen anstatt sie zu schützen. Grundrechte werden eingeschränkt, das Angebot von Arbeitsstätten minimiert und Sexarbeiter*innen kriminalisiert.

    Wir, Sexarbeiter*innen und Sympathisant*innen, protestieren vehement gegen das Gesetz. Auch zahlreiche Expert*innen und Fachverbände beklagten in ihren Stellungnahmen, dass dieses Gesetz nicht schützt, sondern gefährdet: Kein einziges Recht für Sexarbeiter*innen wurde hier verankert!

    Im Gegenteil: Massive Entrechtungen von Sexarbeiter*innen und unverhältnismäßige Pflichten wurden gesetzlich eingeführt:

    • Sexarbeiter*innen müssen sich bei einer Behörde registrieren lassen.
      KONSEQUENZ: Der Datenschutz ist nicht gewährleistet und birgt die Gefahr des Zwangsoutings, die Sexarbeiter*innen in Gefahr bringen kann, weil Sexarbeit immer noch ein Tabu in der Gesellschaft ist.

    • Sexarbeiter*innen müssen sich zusätzlich regelmäßigen „Gesundheitsberatungen“ unterwerfen.
      KONSEQUENZ: Das Recht auf freiwillige und anonyme Beratungen laut dem Infektionsschutzgesetz wird unterlaufen.

    • Sexarbeiter*innen dürfen nicht mehr in der jeweiligen Arbeitsstätte übernachten.
      KONSEQUENZ: Eine zusätzliche Unterkunft muss angemietet werden, was mit einer extremen Kostenerhöhung verbunden ist.

    • Alle bordellartigen Betriebe, auch kleine Wohnungen, in denen nur zwei Sexarbeiter*innen arbeiten, müssen die gleichen baulichen und organisatorischen Auflagen erfüllen.
      KONSEQUENZ: Großbordelle können diese umsetzen, dagegen werden Kleinbetriebe in den Ruin getrieben.

    • Die Polizei kann jederzeit ohne Anlass Prostitutionsstätten kontrollieren.
      KONSEQUENZ: Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird für Prostitutionsstätten aufgehoben – auch für Privatwohnungen, in denen angeschafft wird.

    • Die Anzahl und Höhe der Bußgelder bei Zuwiderhandeln gegen die zahlreichen Vorschriften hat sich erhöht.
      KONSEQUENZ: Sexarbeiter*innen, die nicht registriert werden wollen, werden gezwungen versteckt zu arbeiten, gehen schlechtere Arbeitsbedingungen ein und müssen bei Verhängen von Bußgeldern mehr arbeiten.

  • Folgen des neuen Gesetzes

    Die Umsetzung des ProstituiertenSchutzGesetzes wird Ländern und Kommunen überlassen, die neue Strukturen aufbauen müssen, ohne auf sachkundiges Personal zurückgreifen zu können. Ein bundesweiter Flickenteppich mit rechtlichen Grauzonen, Ungerechtigkeiten, behördlicher Willkür und Denunziationen ist entstanden.

    Sexarbeiter*innen müssen sich in jedem Bundesland neu orientieren, Behördenstrukturen für Anmeldung und „Beratung“ erfragen und sich wechselnden moralischen Vorstellungen unterwerfen.

    Das Gesetz soll nach fünf Jahren – ab 2022 – evaluiert werden und das Ergebnis muss spätestens nach drei Jahren vorliegen. Dies kann positive Veränderungen erwirken oder weitere Gesetzesverschärfungen ermöglichen.

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    Wir über uns:

    Wir sind ein Netzwerk von Sexarbeiter*innen, feministischen Aktivist*innen und Sozialarbeiter*innen, die sich für die Rechte von Sexarbeiter*innen einsetzen.

    Wir arbeiten mit dem BesD e.V., dem Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen, move e.V., dem Verein für Bildung und Kommunikation in der Sexarbeit, vielen Fachberatungsstellen für Sexarbeiter*innen sowie Gruppen und Einzelpersonen zusammen.

    Unser größtes Projekt war:

    Strich / Code / Move – ein Brückenschlag zwischen Kunst und Politik.